Erstgespräch
Im Erstgespräch findet ein erstes Kennenlernen statt. Bedeutend ist, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen. Zudem werden im ausreichend zeitlichen Rahmen organisatorische Aspekte für die weitere Therapie besprochen.
Honorar
Mein Honorar beträgt pro Einheit à 50 Minuten 75 Euro. Ich bitte Sie, das Entgelt innerhalb einer Woche auf meine IBAN zu überweisen.
Frequenzen und Dauer der Psychotherapie
Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in regelmäßigen wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Frequenzen statt. Standardmäßig dauert eine Einheit 50 Minuten. Falls Sie eineinhalb- oder Doppeleinheiten wünschen, können wir das auch vereinbaren. Die Behandlungsdauer variiert von Klientin zu Klienten und kann im Vorhinein nicht genau festgelegt werden.
Absageregelung
Bitte sagen Sie einen bereits vereinbarten Termin spätestens 48 Stunden vorher per Telefon oder E-Mail ab – so entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der volle Honorarbetrag verrechnet, da diese Einheit so kurzfristig nicht mehr an jemand anderen vergeben werden kann.
Verschwiegenheitspflicht
Die psychotherapeutische Arbeit unterliegt gemäß §15 Psychotherapiegesetz einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht, auch gegenüber Familienangehörigen, Ärzt:innen oder Behörden. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung zu Ihrem eigenen Schutz bzw. zum Schutz Dritter. Und im Rahmen der Supervision, in der ich mein therapeutisches Handeln mit anderen Psychotherapeutinnen zum Zweck der Qualitätssicherung in anonymisierter Form reflektiere.