Honorar

Mein Honorar beträgt pro Einheit à 50 Minuten 70- 80 Euro (je nach Vereinbarung im Erstgespräch). Ich bitte Sie das Entgelt innerhalb einer Woche auf meine IBAN zu überweisen, welche auf ihrer Honorarnote angegeben sein wird.

Absageregelung 

Für den Fall, dass Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, bitte ich um möglichst zeitnahe Absage. Bei Absagen die erst 48 Stunden vor der vereinbarten therapeutischen Zusammenkunft erfolgen oder bei Nicht-Erscheinen, wird der gesamte Sitzungstermin in Rechnung gestellt. 

Erstgespräch

Im Erstgespräch geht es um ein erstes Kennenlernen. Bedeutend ist, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen. Zudem wird im ausreichend zeitlichen Rahmen  Organisatorisches für die weitere Therapie besprochen.


Frequenzen und Dauer der Psychotherapie

Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in regelmäßigen wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Frequenzen statt. Standardmäßig dauert eine Einheit 50 Minuten. Falls Sie Eineinhalb- oder Doppeleinheiten wünschen, können wir das auch vereinbaren. Die Behandlungsdauer variiert von KlientIn zu KlientIn und kann im Vorhinein nicht genau festgelegt werden.


Verschwiegenheitspflicht 

Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision bin ich gesetzlich zu einer Verschwiegenheit über alle mir anvertrauten Informationen verpflichtet. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung zu Ihrem eigenen Schutz bzw. zum Schutze Dritter. Und im Rahmen der Supervision, in der ich mein therapeutisches Handeln mit anderen PsychotherapeutInnen zum Zweck der Qualitätssicherung in anonymisierter Form reflektiere. Anderen PsychotherapeutInnen unterliegen selbstverständlich der gleichen Verschwiegenheitspflicht wie ich.