Honorar
Mein Honorar beträgt pro Einheit à 50 Minuten 75 Euro. Ich bitte Sie, das Entgelt innerhalb einer Woche auf meine IBAN zu überweisen.
Absageregelung
Für den Fall, dass Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, bitte ich um möglichst zeitnahe Absage. Bei Absagen, die erst 48 Stunden vor der vereinbarten therapeutischen Zusammenkunft erfolgen oder bei Nicht-Erscheinen, wird der gesamte Sitzungstermin in Rechnung gestellt.
Erstgespräch
IIm Erstgespräch findet ein erstes Kennenlernen statt. Bedeutend ist, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen. Zudem werden im ausreichend zeitlichen Rahmen organisatorische Aspekte für die weitere Therapie besprochen.
Frequenzen und Dauer der Psychotherapie
Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in regelmäßigen wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Frequenzen statt. Standardmäßig dauert eine Einheit 50 Minuten. Falls Sie eineinhalb- oder Doppeleinheiten wünschen, können wir das auch vereinbaren. Die Behandlungsdauer variiert von Klientin zu Klienten und kann im Vorhinein nicht genau festgelegt werden.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision bin ich gesetzlich zu einer Verschwiegenheit über alle mir anvertrauten Informationen verpflichtet. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung zu Ihrem eigenen Schutz bzw. zum Schutz Dritter. Und im Rahmen der Supervision, in der ich mein therapeutisches Handeln mit anderen Psychotherapeutinnen zum Zweck der Qualitätssicherung in anonymisierter Form reflektiere. Andere Psychotherapeutinnen unterliegen selbstverständlich der gleichen Verschwiegenheitspflicht wie ich.